Mietsonderverwaltung


Eigentümer einer vermieteten Immobilie sind sie oft mit kleinen und großen Problemen konfrontiert.

Diese Aufgabe zu bewältigen ist oft mit viel Aufwand, Zeit und Kosten verbunden. Insbesondere dann, wenn Sie die Fülle an Rechtsprechung nicht berücksichtigen, die sich beinahe täglich fortentwickelt, kann dieses unangenehme Folgen haben. Hand aufs Herz; sind Sie über alles, was Ihr Eigentum betrifft und Sie auch wissen sollten, im Bilde?

Ein tropfender Wasserhahn, die anstehende Nebenkostenabrechnung, der Rechtsstreit mit dem Mietschuldner oder die aufwendige Mietersuche können sehr schnell die Freude über das eigene Eigentum beschweren oder vereiteln.

Gerne entlasten wir Sie und übernehmen für Sie die Verwaltung sowie Bewirtschaftung Ihres Sondereigentums. Ob es sich um Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) oder Teileigentum (z. B. Büro-, Geschäfts- oder Praxiseinheit) handelt - wir stellen uns an Ihre Seite und versuchen Ihnen die unbeschwerte Freude an Ihrem Eigentum zu bewahren.

Unser Leitungsspektrum im Rahmen der Mietsonderverwaltung / Sondereigentumsverwaltung umfasst:

  • Vermietung einschließlich Bonitätsprüfung
  • Schließung, Änderung und Kündigung von Mietverträgen (insbesondere Mieterhöhungen und -anpassungen)
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung und ihre Nachbearbeitung (z. B. Widerspruchsbearbeitung)
  • Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
  • Verwaltung und Überwachung der Mietsicherheiten (z.B. Kaution, Bürgschaft)
  • Schriftverkehr mit den Mietern
  • Terminvereinbarung und -wahrnehmung
  • Forderungsmanagement und -einzug
  • Fristenüberwachung
  • technische Beratung
  • Instandsetzung, Instandhaltung, Beauftragung von Handwerkern für erforderliche Reparaturen am Verwaltungsobjekt, deren Kontrolle und Abnahme der Arbeiten (in Abstimmung mit dem Eigentümer)
  • Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden, einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten und Handwerkern, soweit sie den zu verwaltenden Haus- und Grundbesitz betreffen.