Hausverwaltung nach WEG


Oft wird verkannt, dass in einer Eigentümergemeinschaft die Interessen der einzelnen Eigentümer nicht identisch sind. Das, was für Eigentümer von verschiedenen Einfamilienhäusern in einer Straße selbstverständlich ist, gilt auch, wenn sich diese verschiedenen Eigentümer in einem Haus, quasi unter einem Dach - befinden. Denn es geht auch in einer WEG immer um die eigenen vier Wände und das eigene Kapital.

Neben den individuellen Interessen gibt es bei einer WEG auch die gemeinschaftlichen Interessen, die letztlich auch Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des eigenen Eigentums oder auf die Kostensituation des Gemeinschaftseigentums haben können.

Unser Bestreben geht dahin, die unterschiedlichen Standpunkte behutsam und unparteiisch mit den Interessen der Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Beschlüsse können somit schnell und rechtssicher gefasst und umgesetzt werden.

Dabei ist der Werterhalt und die Wertsteigerung Ihrer Wohnungseigentumsanlage ein Hauptanliegen unserer Wohnungsverwaltung, bei der eine kostenbewusste Bewirtschaftung sowie pünktliche und detaillierte Abrechnungen einige der weiteren Vorteile darstellen, die wir Ihnen bieten können.

Unser Leistungsspektrum im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung beinhaltet:

  • Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Auswertung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Anfertigung von Niederschriften für ordentliche und außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen und Versand
  • Beschlussausführung
  • Buchhaltung
  • Fertigung und Vorlage der Jahresabrechnungen
  • Erstellung von Liquiditätsplänen
  • Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Prüfung aller Kauf-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
  • Sichere Anlage der Instandhaltungsrücklage auf Treuhandkonten
  • Ordnungsgemäße Zinsanlage des Verwaltungsvermögens (insbesondere der Instandhaltungsrückstellung bzw. -rücklage)
  • Rechenschaftslegung (auf Wunsch der Wohnungseigentümergemeinschaft)
  • Überwachung und Optimierung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Technische Beratung, ggf. Beauftragung und Koordinierung von Fachleuten (z. B. Sachverständige und Rechtsanwälte) in Abstimmung mit den Eigentümern
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen, ggf. Beitreibung durch Forderungsmanagement
  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen (auf Wunsch des Verwaltungsbeirats)
  • Vorauswahl von Versicherern, Banken und Firmen und Abschluss von entsprechenden Versicherungs-, Wartungs- und Energielieferungsverträgen
  • Mitgliedervertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in gerichtlichen Verfahren
  • Schlichtung von Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber Dritten