BAFA-Beratung
Die BAFA-Beratung ist eine Energiesparberatung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert wird.
Sie wird in der Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in den Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung- vom 01.10.2009 geregelt und ist gültig bis zum 31.12.2014. Den Text der amtlichen Bekanntmachung finden Sie im Bundesanzeiger Nummer 144 vom 25. September 2009 auf Seite 3360. (Diese kann auf der Internetseite www.BAFA.de nachgelesen werden).
Förderfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Ein zusätzlicher Bonus ist möglich, wenn der Bericht Möglichkeiten der Stromeinsparung enthält. Eine Förderung muss vorab beantragt werden, wobei alle förderfähigen Bereiche im Antrag enthalten sein müssen.
Der BAFA-Bericht enthält eine genaue Analyse der baulichen Beschaffenheit des zu beurteilenden Gebäudes und der darin verwendeten Anlagetechnik (Aufnahme des Ist-Zustandes). Es folgen Vorschläge für Energiesparmaßnahmen - ebenfalls getrennt nach Gebäudehülle und Anlagetechnik - sowie eine objektbezogene Bewertung des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Die einzelnen Investitionskosten werden durch Auflistung der Hauptbaukomponenten und der, für den Einbau erforderlichen, Arbeiten aufgeführt. Diese werden als nachvollziehbare Darstellung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit der Investitionskosten veranschaulicht, sodass der Beratungsempfänger auf Grundlage künftig veränderter Energiepreise, in Verbindung mit der Energieeinsparung und Lebensdauer der getroffenen Maßnahmen, die Investitionen selbstständig neu beurteilen kann. Im Anschluss erfolgt eine zusammenfassende Darstellung des Ist- und Soll-Zustandes der einzelnen aufgeführten Maßnahmen.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderung 300,00 €. Die Hinweise zur Stromeinsparung werden mit einem zusätzlichen Bonus bis zu 50 € gefördert. Beide Förderungsbeträge sind abhängig von den Produktgesamtkosten der Vor-Ort-Beratung.
Unser BAFA-Bericht entspricht den Anforderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Auftraggeber erläutert und übergeben. Der Bericht ist für einen Nichtkundigen verständlich. Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern wird der Bericht, auf Wunsch, in der Eigentümerversammlung medial präsentiert.
Selbstverständlich bieten wir die Möglichkeit, für unsere Auftraggeber die Baubegleitung der Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen. Des Weiteren beraten wir unsere Auftraggeber über die Möglichkeiten, Fördermittel des Bundes oder Landes bei einer energetischen Sanierung in Anspruch zu nehmen.






